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Rechtsschutz
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Es kann ganz nützlich sein, sich die richtigen Haustiere zu halten, um sein Recht im Streitfall durchsetzen zu können. Allerdings birgt das andere Risiken, die man besser meiden sollte. Besser ist es, in bestimmten Situationen eine passende Rechtsschutzversicherung zu haben.
Rechtsschutzversicherung Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei ... Ohne es zu wollen und schneller als es Ihnen lieb ist, können Sie in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Denn: Streit und Missverständnisse kann es in allen Lebenslagen geben. So kann es im Beruf, im Verkehr oder aber auch im privaten Umfeld zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die nicht immer ohne gerichtliche Hilfe gelöst werden können. Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss z. B. in erster Instanz jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits, die Anwaltskosten selbst tragen. So beträgt das Kostenrisiko im Falle einer Kündigungsschutzklage, welche sich über zwei Instanzen beläuft und mit einem Streitwert in Höhe von 10.000 € festgesetzt ist, rund 6.000 €.   Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in drei Schwerpunkte ("Pakete"): Privat-Rechtsschutzversicherung Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Immobilien-Rechtsschutzversicherung   Die folgende Übersicht soll Ihnen einen Überblick über die Leistungsbausteine bieten, die in den oben genannten verschiedenen Rechtsschutzpakten in unterschiedlicher Zusammensetzung angeboten werden. Folgende Bausteine sind z.B. auf dem Markt vorhanden: Vertrags-Rechtsschutz Schadenersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz Steuer-Rechtsschutz   Von der Rechtsschutzversicherung werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in der Regel folgende Kosten übernommen: die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten Rechtsanwaltes Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand Gerichtskosten Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss   Wann beginnt der Versicherungsschutz? Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz ab dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Jedoch gibt es bei der Rechtsschutzversicherung in machen Bausteinen sogenannte Wartezeiten, Diese betragen in der Regel drei Monate. Dies bedeutet, der Versicherungsschutz beginnt dann in diesen Bausteinen mit Wartezeit erst drei Monate nach Vertragsbeginn. Hiermit soll einer missbräuchlichen Verwendung der Rechtsschutzversicherung Rechnung getragen werden. Es ist daher nicht möglich, einen solchen Vertrag erst dann abzuschließen, wenn der Rechtsstreit bereits voll entbrannt ist. Wechselt man hingegen den Anbieter und lässt den neuen Vertrag zeitlich unmittelbar an den alten Vertrag anschließen, so entfallen die Wartezeiten in den einzelnen Bausteinen. So bestehen in der Regel Wartezeiten von drei Monaten in den nachfolgenden Bausteinen: Arbeitsrechtsschutz Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuerrechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen Tipp:  Es lohnt sich durchaus hier die Angebote der einzelnen Rechtsschutzversicherer kritisch zu vergleichen, da einige Anbieter in manchen Bausteinen auf die sonst üblichen Wartezeiten verzichten. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie!   Wo gilt der Versicherungsschutz? Uneingeschränkt entfaltet die Rechtsschutzversicherung in Europa und den Mittelmeerländern ihre Geltung. Mittlerweile bieten viele Versicherer zusätzlich auch weltweiten Versicherungsschutz an. Diese Erweiterung gilt jedoch in der Regel nur bei Auslandsaufenthalten von bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen. Ausgeschlossen sind dann auch Streitigkeiten rund um Immobilien (z. B. Kauf und Verkauf sowie Timesharing-Verträge). Bis zu welcher Höhe die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, ist in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt.  
Von 2003 bis 2017 Ihr Versicherungsmakler in Arheilgen
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