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Versicherungen der Arbeitskraft Hier haben wir für Sie Versicherungen aufgeführt, die allesamt nötig und hilfreich sein können um den größten Vermögenswert Ihres Lebens abzusichern - die Fähigkeit zur Arbeit. Es handelt sich um private Versicherungen, die bei Ausfall der Arbeitsfähigkeit eine finanzielle Leistung (eine Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung) erbringen, um den wirtschaftlichen „Schaden“ durch den Ausfall Ihrer Arbeitskraft zu ersetzen bzw. zu minimieren. Da fast alle Menschen von ihrer Fähigkeit zu arbeiten leben und dies in der Regel das größte wirtschaftliche "Vermögen" eines jeden darstellt, gehört diese Absicherung zu den absoluten „Muss-Versicherungen“. Wichtige Grundlagen für die Höhe der Beiträge sind der Gesundheitszustand des Antragsstellers, das Alter, das Geschlecht, der Beruf, die Laufzeit der Absicherung und die Höhe der gewünschten Leistungen. Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, ihre Qualitäten, ihre Grenzen und die wesentlichsten Gründe für einen Abschluss einer solchen Absicherung.   Berufsunfähigkeitsversicherung Diese Form der Absicherung empfehlen wir jedem Menschen. Versichert ist hier immer der individuelle Beruf, der zum Zeitpunkt des möglichen Schadens (Krankheit, Unfall, Verschleiß) ausgeübt wird. Die Versicherungsbedingungen sind von hoher Qualität und sehr verbraucherfreundlich. Sehr wichtig sind hier absolut korrekte Angaben beim Antrag zur Gesundheit und zum Beruf. Es gibt einen großen Wettbewerb zwischen den Versicherungsgesellschaften mit der Folge von teilweise sehr günstigen Beiträgen und sehr guten Versicherungsbedingungen. Die Auswahl zwischen den Angeboten sollte sich an den folgenden Kriterien orientieren: qualitativ hochwertigen Versicherungsbedingungen, Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Thema Berufsunfähigkeit (BU), guter und fairer Schadensregulierung und natürlich auch, aber an letzter Stelle, einem günstigen Beitrag erfolgen. Die Versicherung wird in der Form einer "selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung" (SBU oder BU) oder auch als "Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung" (BUZ) angeboten. In der SBU wird ausschließlich das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert, in der BUZ wird diese Absicherung z.B. mit einer => Hinterbliebenenversorgung , einer => Rentenversiche- rung oder einer Kapitallebensversicherung kombiniert.   Erwerbsunfähigkeitsversicherung Der Begriff " erwerbsunfähig" wird häufig falsch interpretiert. Er bedeutet nicht, dass es ausreicht, in "seinem" zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein zu können, sondern dass man darüberhinaus keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. "Erwerbsunfähigkeit" ist auch nicht dasselbe wie "Erwerbsminderung", wie sie z. B. in der gesetzliche Rentenversicherung abgesichert ist. Es besteht aber eine große Nähe beider Begrifflichkeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist aufgrund der konkreten Tätigkeitsabsicherung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer vorzuziehen. Es ist wesentlich einfacher, "nur" in seinem Beruf "berufsunfähig" zu werden, als in "allen" Berufen "erwerbsunfähig" zu sein. Eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist evtuell eine sinnvolle Alternativempfehlen, wenn wegen des hohen Risikos des ausgeübten Berufes (z. B. Fliesenleger, Dachdecker) eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht finanzierbar oder auch nicht versicherbar (Künstler, Sportler) ist. Der Beitrag einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt je nch Beruf ca. 30 % unter dem Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung.   Grundfähigkeitsversicherung Die Grundfähigkeitsversicherung versichert im Gegensatz zur Berufs- oder Erwerbsunfähig- keitsversicherung nur bestimmte menschliche Fähigkeiten und nicht den konkreten Beruf bzw. die Erwerbsfähigkeit. Der Leistungsfall tritt hier ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen. Es gibt eine Liste von genau beschriebenen Fähigkeiten, wie z. B. das Sehen, das Sprechen, das Hören, der Gebrauch der Hände, das Gehen, das Sitzen usw.. Aus dieser Liste müssen einzelne oder auch mehrere Fähigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können, damit die versicherte Rente gezahlt wird. Der Leistungseintritt ist, im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, klar durch die Aufzählung der versicherten Fähigkeiten definiert. Die Grundfähigkeitenabsicherung ist somit sehr schematisch und nicht so individuell bei der Prüfung einer Leistungspflicht. Der Verlust einer Grundfähigkeit muss nicht zwangsläufig auch zum Verlust der Arbeitsfähig- keit führen, weshalb weiterhin auch ein Arbeitseinkommen erzielt werden kann. Umgekehrt kann es auch sein, dass die Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung/Beeinträchtigung verloren geht, dies aber wiederum kein in den Bedingungen aufgezählter Leistungsgrund ist und somit trotz Verlust der Arbeitsfähigkeit keine Rente gezahlt wird. Die Grundfähigkeitsversicherung unterscheidet sich sehr stark von der Berufs- und auch von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese Absicherung kann daher nur unter bestimmten Umständen im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Dies gilt speziell bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler, usw.) oder bei Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen. Für uns ist die Grundunfähigkeitsrente daher in der Regel dritte Wahl nach der Berufs- und der Erwerbsunfähigkeitsrente.   Unfallversicherung In den Versicherungsbedingungen wir der „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Schon an dieser Beschreibung ist erkennbar, dass eine Unfallversicherung immer nur zahlt, wenn ein Unfall die Ursache für die körperliche Beeinträchtigung darstellt. Daher sind z. B. in der Regel Krankheiten, Verschleiß oder auch psychische Beschwerden nicht versichert. Es können verschiedene Leistungsarten vereinbart werden. Die zentrale Leistung ist jedoch die Invaliditätsleistung. Diese stellt dem Versicherten eine Kapitalsumme zur Verfügung, sollten nach einem Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben. Mit dieser Kapitalsumme können dann Maßnahmen wie beispielsweise behindertengerechter Umbau des eigenen Hauses oder Einkommenseinbußen finanziert werden. Eine Unfallversicherung ist eine sehr schematische Absicherung, welche bei einer Antrag- stellung nur eingeschränkt die Berufstätigkeit, die Gesundheit, das Geschlecht und eventuell ausgeübte Sportarten berücksichtigt. Die Zahlung einer größeren Kapitalleistung oder einer Rente ist nur vom ermittelten Invaliditätsgrad nach einem Unfall abhängig. Die Fähigkeit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder eines speziellen Hobbys spielt keinerlei Rolle. Aus unserer Sicht empfiehlt sich eine Unfallversicherung daher nur als Ergänzungsabsiche- rung zu einer Berufsunfähigkeitsrente bzw. für Personen mit erhöhtem Unfallrisiko (aufgrund des Berufes oder Hobbys) oder für bestimmte Personengruppen (Kinder, Rentner) die keine Berufsunfähigkeitsabsicherung erhalten können.   Schwere Krankheitenversicherung (Dread Disease) Die „Schwere Krankheitenversicherung“ - im englischen auch Dread-Disease-Versicherung genannt - leistet bereits bei der Feststellung bestimmter schwerer Krankheiten bzw. bei der Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden. Neben Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen gehören noch fast 30 weitere Krankheiten zum Leistungskatalog vieler Versicherer. Wenn eine tödliche Krankheit wie Krebs oder ein Herzinfarkt diagnostiziert oder eine Behandlung wie eine Bypass-Operation erforderlich wird, dann greifen die herkömmlichen Mittel der finanziellen Absicherung nicht immer im gewünschten oder auch erwartenden Umfang. Neben der Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder anderen für diesen Fall vorhandenen Leistungen, kann trotzdem eine Versorgungslücke mit existenziellen Folgen entstehen. Dies gilt besonders dann, wenn Krankheiten einen Selbständigen oder Freiberufler für längere Zeit von seinem Betrieb fern halten. Die „Schwere Krankheitenversicherung“ unterscheidet sich wieder sehr von der Berufs- und auch von der Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie kann diese beiden Absicherungen nie wirklich ersetzen, sondern maximal nur ergänzen. Daher kann sie nur unter bestimmten Umständen im Einzelfall eine Alternative zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein. Dies gilt speziell wieder bei schwierig zu versichernden Berufen (Künstler, Sportler ,usw.) oder bei Einschränkungen der Gesundheit, die eine Absicherung bei der Berufs- oder Erwerbsunf- ähigkeitsversicherung unmöglich oder zu teuer machen. Darüber hinaus kann sie neben einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsrente Risiken abdecken, die aufgrund ihrer ungewöhn- lichen Absicherungshöhe über eine gewünschte BU-Rente nicht mehr zu versichern wären (z.B. "Keyman-Policen" = wichtige Funktionsträger in Firmen). Für uns ist daher die „Schwere Krankheitenversicherung“ in der Regel nur dritte Wahl nach der Berufs- und der Erwerbsunfähigkeitsrente.   Kombinationsangebote Neben den oben erläuterten einzelnen Absicherungsformen, werden seit einiger Zeit auch Mischformen oder Kombinationen aus Unfallversicherung, Grundfähigkeitenabsicherung, Schwere Krankheitenversicherung und Pflegeversicherung angeboten. Diese Produkte muss man aufgrund der großen Komplexität sehr genau prüfen, um zukünf- tigen Enttäuschungen im Schadenfall vorzubeugen. Wie immer beim „Versicherungsmar- keting“ suggerieren diese Produkte ein „Rund-um-sorglos-Paket“, was sie aber absolut nicht sind. In der Regel wird bei diesen Produkten eine Rentenleistung erbracht, wenn man bestimmte, in den Bedingungen aufgezählte Grundfähigkeiten, verliert (z. B. Sprechen, Sehen, Hören etc.), eine unfallbedingte Invalidität eintritt, man pflegebedürftig wird oder bei Eintritt einer in den Bedingungen genau definierten schweren Krankheiten (z. B. schwere Lungen-, Leber- , Nieren-, Herzerkrankung, Geistesstörung, Krebs). Die Fähigkeit, eine konkrete Berufstätigkeit ausüben zu können spielt in diesen Kombina- tionen keine Rolle, weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen diesen Produkten vorzuziehen ist. Empfehlenswert sind diese Mischformen, wenn aufgrund der Gesundheit, der Berufstätigkeit oder aus finanziellen Gründen die Berufsunfähigkeits- oder auch die Erwerbsunfähigkeits-
Von 2003 bis 2017 Ihr Versicherungsmakler in Arheilgen
Seit 1. August 2017 Versicherungsmakler in Messel