Betriebl. Altersvorsorge
 
 
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  Erhöhen Sie Ihre Rente mit Hilfe Ihres Arbeitgebers
  Der Staat setzt auf private Initiative. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der 
  betrieblichen Altersversorgung begünstigt er insgesamt fünf verschiedene 
  Varianten der Vorsorge durch den Betrieb. Die bekannteste ist die 
  Direktversicherung. Innerhalb vorgegebener Grenzen bleibt der Beitrag dafür 
  steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet für Sie: Ihr Nettoaufwand für die 
  Vorsorge sinkt. Kurz gesagt "mehr Vorsorge fürs Geld". 
  Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber 
  und dem Arbeitnehmer. Darin erden Leistungen geregelt, die der Arbeitgeber dem 
  Arbeitnehmer zukommen lassen möchte (z.B. Invaliditäts-, Todesfall- oder 
  Rentenleistungen). Finanziert werden die Absicherungen entweder vom 
  Arbeitgeber (=arbeitgeberfinanzierte bAV), oder vom Arbeitnehmer durch den 
  Verzicht von Gehaltsanteilen (= Entgeltumwandlung). Die bAV eignet sich für alle 
  Arbeitnehmer und Minijobber.
  Wie bereits oben erwähnt ist der größte Vorteil einer bAV die Möglichkeit der 
  steuer- und sozialabgabenfreien Einzahlung von Versicherungsbeiträgen. 
 
 
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